IHK Akademie in Ostbayern - Wissen - Handeln - Grenzenlos
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Meister-BAföG

Info-Film zum Aufstiegsförderungsgesetz: Meister-BAföG

Wer kann „Meister-BAföG" bekommen?
Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum Handwerks- und Industriemeister, Fachkaufleuten und Betriebswirt oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen.


Wie sieht die Förderung beim „Meister-BAföG" aus?
Gefördert werden Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen. Für beide gibt es den sog. Maßnahmebeitrag. Dieser wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Er besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und einem Beitrag zu den Kosten des Prüfungsstücks. Bei Vollzeitmaßnahmen kann ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dieser wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet.


Wie hoch ist die Förderung?
Der Maßnahmebeitrag für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt bis zu 10.226 E. Davon werden 30,5 % als Zuschuss geleistet. Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass auf das Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen gewährt. Für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. Bei Vollzeitmaßnahmen wird einkommens- und vermögensabhängig ein Unterhaltsbeitrag bis zur individuellen Bedarfssatzhöhe geleistet. Der Unterhaltsbedarf besteht aus einer Zuschuss- und einer Darlehenskomponente.

Gibt es eine Altersgrenze?
Nein, die Förderung wird altersunabhängig geleistet.

Wer gewährt die Darlehen und zu welchen Konditionen?
Die Darlehen des „Meister-BAföG" werden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt und von ihr gewährt. Die Darlehen sind während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von bis zu 6 Jahren zins- und tilgungsfrei. In dieser Zeit trägt der Staat die Zinsen. Das Darlehen ist nach Ablauf der Karenzzeit innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 Euro zu tilgen.

Wo und bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Förderanträge sind an die zuständigen Stellen zu richten. Die zuständigen Stellen sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten an Ihrem ständigen Wohnsitz. Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare. Bei Vollzeitmaßnahmen sollte der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, denn die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab dem Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Der Unterhaltsbeitrag kann nicht rückwirkend geleistet werden. Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren Maßnahmeabschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnitts gestellt werden.


Nähere Informationen
zu den Förderungsvoraussetzungen, zur Förderungshöhe, zu den zuständigen Stellen, die Sie gezielt beraten, zu den Antragsformularen, u.v.m. erhalten Sie unter www.meister-bafoeg.info oder der gebührenfreien Hotline unter 0800-62 23 63 45.

 


Meister-BAföG

Nähere Informationen zu den Förderungsvoraussetzungen, zur Förderungshöhe, zu den zuständigen Stellen, die Sie gezielt beraten, zu den Antragsformularen, u.v.m. erhalten Sie unter