Prozessmanager Mikrotechnologie IHK - Berufsbegleitend - m/w/d
Bachelor-Niveau (DQR 6)

Operative Professionals

Der Geprüfte Prozessmanager Mikrotechnologie wird als berufserfahrener und praxisbewährter Experte verstanden, der für Projekte oder für Organisationseinheiten Verantwortung übernimmt. Er ist in der Lage, Produktionsprozesse der Mikrotechnologie zu organisieren, stabile verfahrenstechnische Prozesse zu generieren, die Produktion von Mikrotechnologieprodukten zu leiten sowie Aufgaben der Mitarbeiterführung wahrzunehmen.

Mikrotechnologen und Seiteneinsteiger in den Arbeitsprozessen der Entwicklungs- und Fertigungsbereiche von Unternehmen der Halbleitertechnik, Mikrosystemtechnik und Aufbau und Verbindungstechnik.

- Planung, Betreuung und Optimierung von Produktions-, Versuchs-, und Analyseprozesse der mikrotechnologischen Verfahrenstechnik
- Sicherung von Qualitätsstandards
- Zielgerichtete Planung, Budgetierung, Leitung und Überwachung von Projekten
- Erstellung technischer Dokumentationen
- Erfolgreiche Kommunikation und Kooperation mit internen und externen Partnern sicherstellen

1. Mitarbeiterführung und Personalmanagement
- Personalplanung und -auswahl
- Mitarbeiter- und Teamführung
- Arbeitsrecht
- Qualifizierung

2. Mikrotechnologie-Fachaufgaben
- Verfahrenstechnik der Mikrotechnologie
- Prozessmanagement in der Mikrotechnologie
- Qualitätssicherung von Prozessen und Produkten
- Betriebswirtschaftliches Handeln

3. Vorbereitung auf die betriebliche Projektarbeit

Präsentation und Fachgespräch
Bitte beachten Sie, dass die "Präsentation der Projektarbeit und Fachgespräch" erst drei bis vier Monate nach dem Praxisstudiengangsende, wenn alle schriftlichen Prüfungen mit mindestens ausreichenden Leistungen erbracht wurden, abgelegt werden kann.

Dieser Praxisstudiengang beinhaltet die Ausbildereignungsprüfung (AdA). Eine zusätzliche Prüfung ist nicht erforderlich. Ein entsprechender Hinweis wird auf dem Zeugnis vermerkt.

Für den Fall, dass Präsenztermine aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden können,
werden diese als Onlinetermine weitergeführt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass für diesen Fall die technischen Voraussetzungen gegeben sind.

Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Mikrotechnologie und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Prozessmanagers Mikrotechnologie haben und eine Qualifikation eines Mikrotechnologie-Spezialisten oder eine nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Prozessmanager - Mikrotechnologie" oder "Geprüfte Prozessmanagerin - Mikrotechnologie“.

Die englischsprachige Übersetzung lautet Certified Process Manager Microtechnology (CCI). Diese Zeugnisübersetzung erleichtert die Vergleichbarkeit deutscher Abschlüsse im Ausland, verleiht aber keinen neuen bzw. zusätzlichen Titel.

Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Bei förderfähigen Prüfungslehrgängen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangskosten. Für den verbleibenden restlichen Betrag wird Ihnen ein zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie darauf noch einmal einen Nachlass von 50%.

Meister-Bonus
Nach Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Fachkaufmann, operativer Professional, dem Betriebswirt oder Technischen Industriemanager unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit dem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus schafft die Bayerische Staatsregierung den Anreiz sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von aktuell 3.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.

Weitere Informationen zu den staatlichen Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei unseren Weiterbildungsberater/-innen.

Teilzeit, ca. 20 Monate


Teilzeit

Regensburg

2442002001

04.11.2024 - 28.03.2026

1. Teil: Montag und Mittwoch 18 - 21:15 Uhr; 2.Teil: Montag von 18 - 21:15 Uhr und Samstag 8 - 15:30 Uhr

ca. 600 Unterrichtsstunden

5750,00 €

(zzgl. Lernmittelgebühr, Prüfungsgebühr)

Nr. 23420MA020

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Regensburg

04.11.2024 - 28.03.2026, 08:00 - 15:30 Uhr,
1. Teil: Montag und Mittwoch 18 - 21:15 Uhr; 2.Teil: Montag von 18 - 21:15 Uhr und Samstag 8 - 15:30 Uhr

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