Die Abmahnung

Personalwesen

Die Abmahnung ist das arbeitsrechtliche Instrument, um auf Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten zu reagieren. Mit der Abmahnung wird klargestellt, dass Fehlverhalten nicht akzeptiert wird und sie ist erforderliche Voraussetzung für den Ausspruch einer Kündigung im Wiederholungsfalle.

Arbeitgeber, Personalleiter und Personalsachbearbeiter.

- Ermahnung oder Abmahnung?
- Wer darf/kann abmahnen?
- Was ist für die Rechtswirksamkeit einer Abmahnung zu beachten?
- Muss eine Abmahnung aus der Personalakte wieder entfernt werden?

Das Seminar behandelt die Voraussetzungen für den Ausspruch einer rechtswirksamen Abmahnung und erörtert praxisrelevante Fragen und Themen zum Ausspruch von Abmahnungen.

- Begriff und Abgrenzung

- Wirksamkeitsvoraussetzungen

- Abmahnung und Kündigung

- Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers


ca. 4 Unterrichtsstunden

285,00 €

Nr. 17530MA010

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