Die Arbeitnehmerüberlassung bietet ein großes Potential an Möglichkeiten der Flexibilisierung der Personalstruktur und der Personalkosten. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 14.12.2010 (Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 -) über die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) zeigt deutlich, dass auch nicht ganz unerhebliche Risiken bei einem Einsatz von Leiharbeitnehmern für die Entleihfirma bestehen. Auch tauchen in der Praxis immer wieder Haftungsfragen auf, Formalien werden nicht eingehalten und es werden vermeidbare kostenintensive Rechtsstreite geführt.
Inhalt: Haftung für Sozialversicherungsbeiträge | Tarifvertrag der Zeitarbeitsfirma (Bsp. CGZP) | Bedeutung und Folgen bei Fehlen einer Erlaubnis der Zeitarbeitsfirma | Haftung bei Unfällen, Schlechtleistung des Leiharbeitnehmers, für Schäden, die durch Leiharbeitsnehmer verursacht wurden | Beendigung | Pflichten der Zeitarbeitsfirma, des Unternehmens | Erläuterung des AÜV: genaue Regelung und Folgen | Vorteile zur regulären Einstellung | Rechte im Entleihbetrieb | Betriebsverfassungsrechtliche Fragen | Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats | praxisorientierten Lösungen | Aktuelle Rechtsprechung, Beantwortung von Fragen
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Nils Pütz, Rechtsanwalt und Partner in der Anwaltskanzlei Pütz & Simon
Arbeitnehmerüberlassung - Chancen und Risiken für das Unternehmen