Fachrichtungsübergreifender Basisqualifikationsteil Rechtsbewusstes Handeln | Betriebswirtschaftliches Handeln | Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung | Zusammenarbeit im Betrieb | Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifischer Qualifikationsteil Technik: Infrastruktursysteme und Betriebstechnik oder Automatisierungs- und Informationstechnik | Organisation: Betriebliches Kostenwesen | Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme | Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz | Führung und Personal: Personalführung | Personalentwicklung | Qualitätsmanagement
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zugelassen, wer folgendes nachweist:
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektroberufen zugeordnet werden kann, oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens sechsmonatige Berufspraxis oder
eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen‘‘ ist zugelassen, wer folgendes nachweist:
Den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen‘‘, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
in den in oben genannten Fälle zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Ausbildereignungsprüfung (AdA) ist Zulassungsvoraussetzung der Prüfung und muss bis zur letzten Prüfungsleistung nachgewiesen werden.