Volks- und Betriebswirtschaft Volkswirtschaftliche Grundlagen | Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken | Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen | Unternehmenszusammenschlüsse
Rechnungswesen Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens | Finanzbuchhaltung | Kosten- und Leistungsrechnung | Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen | Planungsrechnung
Recht und Steuern Rechtliche Zusammenhänge | Steuerrechtliche Bestimmungen
Betriebliches Management Betriebliche Planungsprozesse unter Einbeziehung der Betriebsstatistik | Organisations- und Personalentwicklung | Informationstechnologieund Wissensmanagement | Managementtechniken unter Einbeziehung von Zeitmanagement, Kreativitätstechniken und Entscheidungstechniken
Investition, Finanzierung, betriebl. Rechnungswesen, Controlling Investitionsplanung und –rechnung | Finanzplanung und Ermittlung des Finanzbedarfs | Finanzierungsarten | Kosten- und Leistungsrechnung | Controlling
Logistik Einkauf und Beschaffung | Materialwirtschaft und Lagerhaltung | Wertschöpfungskette | Aspekte der Rationalisierung | Spezielle Rechtsaspekte
Marketing und Vertrieb Marketingplanung | Marketinginstrumentarium, Marketing-Mix | Vertriebsmanagement | Internationale Geschäftsbeziehungen und Geschäftsentwicklung, interkulturelle Kommunikation | Spezielle Rechtsaspekte
Führung und Zusammenarbeit Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation | Mitarbeitergespräche | Konfliktmanagement | Mitarbeiterförderung | Ausbildung | Moderation von Projektgruppen | Präsentationstechniken
Mündliche Prüfung: Präsentation und Fachgespräch Die mündliche Prüfung kann erst abgelegt werden, wenn im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ausreichende Leistungen erbracht wurden. Zeitraum: ca. 2-3 Monate.
Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ erfolgreich abgelegt hat und ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes haben.