Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft IHK

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte stehen für die Schutz von Personen und Objekten; sie sichern Anlagen und Werte. Ob Begleitung von Werttransporten oder im Einsatz als Werksschutz, im Streifendienst oder zur Gewährleistung eines sicheren Verlaufs von Veranstaltungen. Auch der Personenschutz ist ein Einsatzfeld für geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte. Sie sind umfangreich geschult und ergreifen mit fundierter Fach- und Sachkenntnis vorbeugende Maßnahmen und wehren Gefahren ab.
Mitarbeiter oder Selbstständig tätige Personen in Sicherheitsorganisationen, im Personenschutz und insbesondere dem Werkschutz.
- Erwerb von Handlungskompetenz zur Situationsbeurteilung und -bewältigung
- Entwicklung von Routine im Umgang mit Kunden und bei Servicefragen
- Höheres Lohnniveau
- Einsatz in anspruchsvollen und spannenden Tätigkeitsfeldern
1. Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
- Rechtskunde
- Dienstkunde
2. Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
3. Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
- Situationsbeurteilung und -bewältigung
- Kommunikation
- Kunden- und Serviceorientierung
- Zusammenarbeit
bis 6 Wochen vor Kursbeginn
Für den Fall, dass Präsenztermine aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden können,
werden diese als Onlinetermine weitergeführt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass für diesen Fall die technischen Voraussetzungen gegeben sind.
Zur IHK Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und
- danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen und
- ein Mindestalter von 24 Jahren und
- die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt nachweisen kann.
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft IHK
Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Bei förderfähigen Prüfungslehrgängen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangskosten. Für den verbleibenden restlichen Betrag wird Ihnen ein zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie darauf noch einmal einen Nachlass von 50%.
Meister-Bonus
Nach Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Fachkaufmann, operativer Professional, dem Betriebswirt oder Technischen Industriemanager unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit dem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus schafft die Bayerische Staatsregierung den Anreiz sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von aktuell 2.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.
Weitere Informationen zu den staatlichen Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei unseren Weiterbildungsberater/-innen.
Teilzeit, ca. 9 Monate
Regensburg
2143502003
ca. 200 Unterrichtsstunden
ohne Förderungsmöglichkeiten: 1890,00 €
Die Förderung übersteigt Ihre Lehrgangskosten.
bei Nutzung aller Förderungsmöglichkeiten (Aufstiegs-BAföG, Meisterbonus, etc.)
* Angaben ohne Gewähr; die Förderungen sind personenbezogen und vom Teilnehmer in eigener Verantwortung zu beziehen.
Nr. 20435MA050
Die nächsten Termine
Regensburg
01.02.2021 - 12.10.2021, 18:00 - 21:15 Uhr,
montags und mittwochs, 18:00 - 21:15 Uhr