Betriebswirt IHK - Vollzeit - Präsenz - m/w/d
Master Professional in Business Management

Betriebswirte

Die Weiterbildung knüpft gezielt an vorhandene kaufmännische Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen an. Die Kursteilnehmer erweitern ihre Handlungskompetenzen, um komplexe unternehmerische Herausforderungen interdisziplinär zu lösen. Mit gezielt auf die Wirtschaft abgestimmten Inhalten stellt der Praxisstudiengang eine echte Alternative zum Studium an einer Hochschule dar. Er vermittelt ein breites Spektrum an betriebswirtschaftlichem Know-How und bereitet angehende Führungskräfte darauf vor, betriebswirtschaftliche Ziele eines Unternehmens zu bestimmen und zu verwirklichen sowie eigenverantwortlich Führungs- und Managementaufgaben zu erfüllen. Weitere Einsatzgebiete sind die interne oder externe Beratung von Unternehmen sowie das Produkt-, Marketing-, Organisations- oder Qualitätsmanagement.

Fachkaufleute und Fachwirte, die bereits Führungspositionen innehaben oder diese anstreben.

- Nachhaltige Unternehmensführung durch Strategiefindung und -umsetzung
- Gestaltung der organisatorischen Rahmenbedingungen des Unternehmens unter Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken
- Erfolgreiche Anwendung personalwirtschaftlicher Instrumente zur Sicherung der Unternehmensziele
- Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Leitung und Koordination der betrieblichen Leistungsprozesse

1. Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten
In diesem Handlungsfeld werden Sie in die Lage versetzt, Mittel und Maßnahmen zu finden, mit welchen neue Erfolgspotentiale erschlossen und Risikopotentiale verringert werden können. Dabei sind wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Entwicklungen genauso wie arbeitsmarktpolitische Entwicklungen zu beachten.

2. Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten
Der Kern des zweiten Handlungsfelds liegt in der Vermittlung von Fähigkeiten, unter Berücksichtigung rechtlicher, steuerlicher und kultureller Einflussfaktoren, Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen optimieren zu können.

3. Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren
Dieser Handlungsbereich ist in die Unterpunkte Marketingstrategien, Außenhandelsfinanzierung, Leistungsprozesse unter Beachtung der Einflüsse der nationalen und internationalen Märkte, Auswirkung technologischer Entwicklungen auf das Unternehmen, Personal- und Projektmanagement gegliedert.

4. Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten
Dieses Handlungsfeld befasst sich mit einer nachhaltigen Unternehmensorganisation, um die strategischen Ziele des Unternehmens zu erreichen. Dabei sind insbesondere die getroffenen Entscheidungen hinsichtlich des Personals, der Strukturen und der Prozesse auf Strategiekonformität zu überprüfen und notwendige Anpassungen abzuleiten und umzusetzen.

5. Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen
Managementaufgaben im Verständnis eines integrierten Managementsystems (Qualität, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Datenschutz) sind die wesentlichen Inhalte dieses Handlungsfeldes. Dafür werden die Werkzeuge des strategischen Controllings unter besonderer Beachtung von Risiken vermittelt. Die Weiterentwicklung des Personalmanagements sowie die Ausrichtung der Informationssysteme an technologische Entwicklungen sind ebenfalls zu beachten.

Projektarbeit
Die dargestellten fünf Handlungsfelder fließen letztendlich in die zu erstellende Projektarbeit ein. Hier soll die Fähigkeit unter Beweis gestellt werden, dass die vorausgesetzten kaufmännischen Kompetenzen der Fachwirte/Fachkaufleute mit dem vertieften betriebswirtschaftlichen Wissen und erworbenen Management- und Führungs-Knowhow verknüpft werden.

bis 6 Wochen vor Kursbeginn

Zur schriftlichen Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53d des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:

1. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem
Berufsbildungsgesetz,

2. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung“ oder
zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“,

3. eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder 4. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.

Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben.

(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit der in Absatz 1 bezeichneten Personen vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat.

Zum projektbezogenen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen und den mündlichen Prüfungsteil bestanden hat.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz“.
Der Abschlussbezeichnung wird die weitere Abschlussbezeichnung „Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz“ oder „Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz“ vorangestellt.

Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Bei förderfähigen Prüfungslehrgängen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangskosten. Für den verbleibenden restlichen Betrag wird Ihnen ein zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie darauf noch einmal einen Nachlass von 50%.

Meister-Bonus
Nach Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Fachkaufmann, operativer Professional, dem Betriebswirt oder Technischen Industriemanager unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit dem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus schafft die Bayerische Staatsregierung den Anreiz sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von aktuell 2.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.

Weitere Informationen zu den staatlichen Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei unseren Weiterbildungsberater/-innen.

Vollzeit

Amberg

2433005001

27.05.2024 - 25.10.2024

Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 14:45 Uhr; Freitag 08:00 Uhr bis 12:45 Uhr


Unterrichtsstunden: Auf Anfrage

3800,00 €

(zzgl. Prüfungsgebühr)

Nr. 23230MA020

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