Bilanzbuchhalter IHK - Vollzeit - Präsenz - m/w/d
Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung

Fachkaufleute

Die Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter IHK gilt heute als beliebteste Aufstiegsfortbildung für kaufmännische Berufe aus allen Branchen. Den ausgezeichneten Ruf in Wirtschaft und Verwaltung verdanken Bilanzbuchhalter anspruchsvollem Hintergrundwissen. Auf der Grundlage einer Berufsausbildung plus Berufserfahrung und der beruflichen Weiterbildung können Bilanzbuchhalter die Probleme der Buchhaltung und Bilanzierung, der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der Finanzwirtschaft perfekt lösen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen setzen zunehmend auf Kompetenz und Fachwissen der Zahlengenies. Besonders die häufigen Änderungen im deutschen und europäischen Steuerrecht machen hoch qualifizierte Fachkräfte mit aktuellem Wissensstand unabkömmlich.

Der Praxisstudiengang zum Bilanzbuchhalter IHK eignet sich für Mitarbeiter des Rechnungswesens und der Buchhaltung, die später Führungsaufgaben übernehmen wollen.

- Befähigung zur Erstellung von Jahresabschlüssen nach nationalem Recht unter Beachtung von Rechtsformen von Unternehmen und Institutionen
- Rechtssichere Anwendung relevanter Steuerarten des Steuerrechts
- Kenntnis und Gegenüberstellung der wesentlichen Regelungen der International Financial Reporting Standards und der International Accounting Standards mit den entsprechenden nationalen Rechtsnormen
- Zielorientierte Anwendung in der Kosten- und Leistungsrechnung
- Auswertung und Interpretation der Zahlenwerke für Planungs- und Kontrollentscheidungen
- Sicherstellung eines internen Kontrollsystems in der Organisation und im Finanz- und Rechnungswesen
- Fachgerechte Planung und Abwicklung von finanzwirtschaftlichen Vorgängen
- Qualifikation zur Führung von Mitarbeitern
- Umsetzung von Teamarbeit und Projektmanagement

1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
- Ordnungsgemäße Buchführung nach gültigem Recht
- Erstellung von Jahresabschlüssen
- Wesentlichen Regelungen des internationalen Bilanzrechts nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)
- ...

2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
- Jahresabschlüsse mit Hilfe von Kennzahlen und Cashflow-Rechnungen analysieren und interpretieren
- zeitliche und betriebliche Vergleiche von Jahresabschlüssen
- …

3. Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
- Regelungen des Körperschaftsteuerrechts und des Einkommensteuerrechts in Abhängigkeit von der Rechtsform eines Unternehmens
- Gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage entwickeln und Gewerbesteuererklärung aufbereiten
- Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen
- Weitere steuerrechtliche Themen (Lohnsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer)
- …

4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
- Methoden und Instrumente der Finanzierung und der Investitionsrechnungen
- Finanz- und Liquiditätsplanungen
- Methoden zur Kapitalbeschaffung unter Berücksichtigung der Rechtsform des Unternehmens
- Investitionsbedarf feststellen und die optimale Investition ermitteln
- …

5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
- Instrumente der Kosten- und Leistungsrechnung
- Methoden der kurzfristigen Erfolgsrechnung
- Grundzüge des Controllings und des Kostenmanagements
- …

6. Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
- Aufbau eines internen Kontrollsystems
- Risiken identifizieren und dokumentieren
- Methoden zur Beurteilung von Risiken einsetzen und Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken entwickeln

7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
- Kommunikation mit internen und externen Partnern
- Kriterien für die Personalauswahl festlegen sowie bei der Personalrekrutierung mitwirken
- Anwendung situationsgerechter Führungsstile
- Berufsausbildung planen und durchführen
- …

Präsentation und Fachgespräch
Bitte beachten Sie, dass diese Prüfung erst drei bis vier Monate nach Praxisstudiengangsende stattfindet. Das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation kann erst dann begonnen werden, wenn in allen schriftlichen Prüfungsteilen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

bis 6 Wochen vor Kursbeginn; kurzfristige Anmeldungen nach Rücksprache möglich

Mit Abschluss dieses Praxisstudiengangs ist man vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung (AdA) befreit und sofort zum praktischen AdA-Prüfungsteil zugelassen.

Für den Fall, dass Präsenztermine aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden können, werden diese als Onlinetermine weitergeführt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass für diesen Fall die technischen Voraussetzungen gegeben sind.

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:

1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren

2. oder einen der folgenden Abschlüsse:

a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis

3. oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung.
Der Abschlussbezeichnung wird die weitere Abschlussbezeichnung „Geprüfter Bilanzbuchhalter“ oder „Geprüfte Bilanzbuchhalterin“ vorangestellt.

Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Bei förderfähigen Prüfungslehrgängen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangskosten. Für den verbleibenden restlichen Betrag wird Ihnen ein zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie darauf noch einmal einen Nachlass von 50%.

Meister-Bonus
Nach Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Fachkaufmann, operativer Professional, dem Betriebswirt oder Technischen Industriemanager unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit dem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus schafft die Bayerische Staatsregierung den Anreiz sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von aktuell 2.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.

Weitere Informationen zu den staatlichen Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei unseren Weiterbildungsberater/-innen.

ca. 6 Monate

Vollzeit

Regensburg

2322201012

02.10.2023 - 07.03.2024

Montag bis Donnerstag von 08:30 - 15:30 Uhr, Freitag 08:30 - 13:15 Uhr


ca. 700 Unterrichtsstunden

3800,00 €

(zzgl. Lernmittelgebühr, Prüfungsgebühr)

Nr. 23220MA040

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