Ab dem 1. August 2020 werden Zuschüsse, Freibeträge und Darlehenserlasse erhöht. Wie die Förderung genau aussieht möchten wir Ihnen in diesem Beitrag kurz erläutern:
Welche Lehrgänge/Praxisstudiengänge werden gefördert?
- Lehrgänge/Praxisstudiengänge in Vollzeit
- Lehrgänge/Praxisstudiengänge in Teilzeit
- Blended-Learning-Lehrgänge
- Lehrgänge/Praxisstudiengänge müssen mehr als 400 Unterrichtsstunden besitzen
Wer bekommt eine finanzielle Förderung?
- Die finanzielle Förderung ist einkommens- und vermögensunabhängig
- Teilnehmer, die eine Anwesenheit von mindestens 70% erfüllen können
Wie setzt sich die Förderung zusammen?
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Zuschuss Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: 50% (vor dem 1. August 2020: 40%)
- Zinsgünstiges Darlehen: max. 15.000 €
- Zuschuss des noch nicht fällig gewordenen Darlehens*: 50 % (vor dem 1. August 2020: 40%)
*Dies gilt nur, wenn die Abschlussprüfung der Aufstiegsfortbildung erfolgreich absolviert wurde.
Unterhaltungsbeitrag
- Nur bei Vollzeitlehrgängen möglich
- Monatlicher Beitrag zum Lebensunterhalt
- Der Betrag hängt vom Familienstand ab
Beispielrechnung
- Beispielrechnung: Industriemeister Metall IHK
- Bespielrechnung: Wirtschaftsfachwirt/-in IHK
Sie haben noch Fragen? Gerne beantworten wir diese in einem persönlichen Gespräch!
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