Industriemeister Printmedien IHK / Medienfachwirt IHK - Berufsbegleitend - Präsenz - m/w/d
Bachelor Professional in Print / Bachelor Professional in Media

Fachwirte

Industriemeister Printmedien planen und steuern die betrieblichen Produktionsprozesse, insbesondere Druck und Weiterverarbeitung, auf der Basis ihrer technischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse. Sie beraten Kunden, kalkulieren die Kosten und erstellen Produktions- und Marketingkonzepte. Sie übernehmen Führungsaufgaben und bilden aus.

Fachkräfte in der Druck- und Medienwirtschaft, die Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branche übernehmen wollen.

- Mitarbeiter im betrieblichen Ablauf zu den Prozessen der Print- und Digitalmedienproduktion zielgerichtet führen und anleiten
- Analyse und Bewertung betrieblicher Druck- und Druckweiterverarbeitungsprozesse
- Anwendungssicherheit bei Methoden der Prozessplanung
- Erfolgreiche Kommunikation mit Mitarbeitern und Führungskräften unter Einsatz von Präsentationssystemen
- Kenntnis der medienrechtlichen Vorschriften

1. Grundlegende Qualifikationen

- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb

2. Handlungsspezifische Qualifikationen

Handlungsbereich "Medienproduktion"
- Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion
- Druck- und Druckveredelung
- Druckweiterverarbeitung

Handlungsbereich "Führung und Organisation"
- Personalmanagement
- Vertriebs- und Geschäftsprozesse
- Kostenmanagement

3. Projektarbeit

Die Projektarbeit umfasst
- eine schriftliche Hausarbeit, in der eine praxisorientierte Gesamtplanung anzufertigen ist
- eine mündliche Präsentation der Gesamtplanung und ein Fachgespräch

bis 6 Wochen vor Kursbeginn; kurzfristige Anmeldungen nach Rücksprache möglich

Die Ausbildereignungsprüfung (AdA) ist Zulassungsvoraussetzung der Prüfung und muss bis zur letzten Prüfungsleistung nachgewiesen werden. Die Vorbereitung auf die AdA-Prüfung ist nicht Teil des Praxisstudiengangs. Auf Wunsch wird mit der Anmeldung zum Praxisstudiengang ein Platz in unseren AdA-Lehrgängen reserviert.

Für den Fall, dass Präsenztermine aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden können,
werden diese als Onlinetermine weitergeführt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass für diesen Fall die technischen Voraussetzungen gegeben sind.

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikation" ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:

eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet ist,
oder
eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende
mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mindestens vierjährige Berufspraxis


Den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" kann nur ablegen, wer nachweist, dass er oder sie den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ abgelegt hat.
Die Zulassung zur Prüfung darf nicht länger als fünf Jahre vor dem Beginn der Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ erfolgt sein.

Industriemeister Fachrichtung Print:

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss Bachelor Professional in Print.
Der Abschlussbezeichnung wird die weitere Abschlussbezeichnung „Geprüfter Industriemeister oder Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Printmedien“ vorangestellt.

Medienfachwirt:

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional in Media“.
Der Abschlussbezeichnung wird die weitere Abschlussbezeichnung „Geprüfter Medienfachwirt“ oder „Geprüfte Medienfachwirtin“ vorangestellt.

Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Bei förderfähigen Prüfungslehrgängen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangskosten. Für den verbleibenden restlichen Betrag wird Ihnen ein zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie darauf noch einmal einen Nachlass von 50%.

Meister-Bonus
Nach Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Fachkaufmann, operativer Professional, dem Betriebswirt oder Technischen Industriemanager unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit dem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus schafft die Bayerische Staatsregierung den Anreiz sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von aktuell 2.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.

Weitere Informationen zu den staatlichen Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei unseren Weiterbildungsberater/-innen.

ca. 24 Monate


Teilzeit

Regensburg

2440502001

09.11.2024 - 31.10.2026

BQ-Teil: samstags 8- 12:45 Uhr (+ 2 VZ-Wochen); HQ-Teil: samstags 8- 16 Uhr (+ 2 VZ-Wochen)

ca. 700 Unterrichtsstunden

4550,00 €

(zzgl. Prüfungsgebühr, Lernmittelgebühr)

Nr. 23410MA050

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Die nächsten Termine

Regensburg

09.11.2024 - 31.10.2026, 08:00 - 16:00 Uhr,
BQ-Teil: samstags 8- 12:45 Uhr (+ 2 VZ-Wochen); HQ-Teil: samstags 8- 16 Uhr (+ 2 VZ-Wochen)

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