Tourismusfachwirt IHK - Berufsbegleitend - Präsenz - m/w/d
Bachelor-Niveau (DQR 6)

Fachwirte

Geprüfte Tourismusfachwirte IHK sind in verschiedenen Bereichen der Tourismuswirtschaft tätig, insbesondere in Tourismusunternehmen und Tourismusverbänden. Wirtschaftliche, rechtliche, ökologische und soziale Fachaufgaben bilden den Rahmen. Sie erkennen Entwicklungen des Marktes und erstellen neue Produkte, entsprechende Marktstrategien bzw. Marketinginstrumente werden von Ihnen erlebnisorientiert angewandt. Hierbei berücksichtigen Sie regionale, nationale und internationale Bedingungen. Sie sollen Auszubildende, Mitarbeiter und Teams motivieren und unterstützen, außerdem mit internen und externen Partnern anforderungsgerecht zusammenarbeiten.

Berufserfahrene Mitarbeiter aus der Tourismuswirtschaft und -unternehmen sowie aus Tourismusverbänden und Tourist-Infos, die ihre berufliche Qualifikation sowohl fachtheoretisch als auch praxisorientiert ausbauen wollen.

- Erkennen von Trends und Entwicklungen des touristischen Marktes
- Gestalten von touristischen Leistungserstellungsprozessen
- Konzipieren, Durchführen und Nachbereiten von Marketingmaßnahmen
- Beurteilen und Ermitteln von steuerungsrelevanten Daten
- Durchführen von QM-Prozessen
- Mitarbeiter erfolgreich führen, fördern und durch Aus- und Weiterbildung qualifizieren
- Planen, Organisieren, Steuern und Optimieren von betrieblichen Abläufen und Prozessen
- Vorbereiten von Budget- und Investitionsplanungen sowie Durchführen von Entwicklungen und Umsetzungen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten

- Unternehmensführung und -entwicklung
- Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen
- Personalführung und -entwicklung
- Gestaltung des Marketingprozesses
- Qualitäts- und Projektmanagement
- Leistungserstellung im Tourismus

Die schriftliche Prüfung wird den o.g. Handlungsbereichen auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichwertigen daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei insgesamt alle o.g. sechs Handlungsbereiche thematisiert werden.

Präsentation und Fachgespräch
Bitte beachten Sie, dass die mündliche Prüfung „Präsentation und Fachgespräch“ erst drei bis vier Monate nach dem Praxisstudiengangsende, wenn alle schriftlichen Prüfungen mit mindestens ausreichenden Leistungen erbracht wurden, abgelegt werden kann.

bis 6 Wochen vor Kursbeginn; kurzfristige Anmeldungen nach Rücksprache möglich

Mit Abschluss dieses Praxisstudiengangs ist man vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung (AdA) befreit und sofort zum praktischen AdA-Prüfungsteil zugelassen.

Für den Fall, dass Präsenztermine aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden können,
werden diese als Onlinetermine weitergeführt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass für diesen Fall die technischen Voraussetzungen gegeben sind.

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Tourismuswirtschaft und danach eine mindestens - einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Tourismusfachwirt“ oder „Geprüfte Tourismusfachwirtin“.

Die englischsprachige Übersetzung lautet Bachelor Professional of Tourism (CCI). Diese Zeugnisübersetzung erleichtert die Vergleichbarkeit deutscher Abschlüsse im Ausland, verleiht aber keinen neuen bzw. zusätzlichen Titel.

Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Bei förderfähigen Prüfungslehrgängen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangskosten. Für den verbleibenden restlichen Betrag wird Ihnen ein zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie darauf noch einmal einen Nachlass von 50%.

Meister-Bonus
Nach Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Fachkaufmann, operativer Professional, dem Betriebswirt oder Technischen Industriemanager unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit dem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus schafft die Bayerische Staatsregierung den Anreiz sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von aktuell 3.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.

Weitere Informationen zu den staatlichen Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei unseren Weiterbildungsberater/-innen.

ca. 16. Monate


ca. 480 Unterrichtsstunden

3200,00 €

(zzgl. Prüfungsgebühr, Lernmittelgebühr)

Nr. 23210MA110

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