Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses

Immobilien / Baurecht

Sie werden mit der Abwicklung eines Mietverhältnisses sowohl bei Geschäftsraum als auch bei Wohnraum vertraut gemacht. Sie lernen die unterschiedlichen Beendigungsgründe kennen. Häufig sind Mietaufhebungsvereinbarungen zu treffen, deren Inhalt häufig unklar ist. Sie werden geschult im Hauptproblem, d. h. Erkennen der Rechte des Vermieters bzw. des Mieters. Daneben spielt die Dokumentation des Zustands der Mietsache im Rahmen des Rückgabeprotokolls eine wichtige Rolle.

- Vermieter
- Hausverwalter
- Mitarbeiter aus der Immobilienbranche
- Makler
- Rechtsanwälte

- Wie wird ein Mietverhältnis beendet?
- Was gehört in eine Mietaufhebungsvereinbarung hinein?
- Wann hat ein Mieter ordnungsgemäß geräumt?
- Wo liegt der Unterschied zwischen einer Nichterfüllung der Räumung und Schlechterfüllung der Räumung?
- Was gehört in ein Rückgabeprotokoll hinein?
- Welche Ansprüche hat der Vermieter, d.h. Nutzungsentschädigung, Schadensersatz, Schönheitsreparaturen, Rückbaupflichten?

- Erlernen der Grundlagen der Abwicklung eines Mietverhältnisses bei Geschäftsraum und Wohnraum
- Erläuterung der Spielregeln und zur Verfügungstellung von Musterschreiben bzw. Musterdokumente zur Unterstützung bzw. Erleichterung für die Umsetzung in der Unternehmenspraxis

1. Beendigung des Mietverhältnisses, Überblick
2. Mietaufhebungsvereinbarung
- Interessenlage der Parteien
- Einigung über Mietaufhebungsvertrag
- Wirksamkeit des Mietaufhebungsvertrages (Form, Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften)
- Inhalt des Mietaufhebungsvertrages (Notwendiger Regelungsinhalt, Ergänzender Regelungsinhalt, Vertragsgestaltung)
3. Räumung und Herausgabe
- Räumung und Herausgabe durch den Mieter
- Räumung und Herausgabe durch den Dritten
4. Rückgabeprotokoll
- Interessenlage der Parteien
- Bedeutung des Rückgabeprotokolls
- Vorbereitung der Rückgabe
- Erstellen des Rückgabeprotokolls
5. Ansprüche des Vermieters
- Nutzungsentschädigung
- Ansprüche wegen Schönheitsreparaturen
- Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache
- Sonstige Schadensersatzansprüche
- Vermieterpfandrecht
6. Einrichtungen und bauliche Veränderungen
- Verwertung der Mietsicherheit, Kautionsabrechnung, Rückzahlung
- Leistungssperre als Druckmittel
- Verjährung

Nachweis für die Weiterbildungspflicht im Immobilienbereich - §34c Abs. 2a GewO.

bis 2 Wochen vor Kursbeginn; kurzfristige Anmeldungen nach Rücksprache möglich

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