Jahresunterweisung Elektrofachkraft

Elektrotechnik

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Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß DGUV Vorschrift 3 § 2 Abs.3 übernehmen Sie die Verantwortung für die eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer. Es besteht zudem eine gesetzliche Verpflichtung zur jährlichen Auffrischung der Kenntnisse für Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten, gemäß ArbSchG § 12, DGUV Vorschrift 1 und 3 sowie BetrSichV.

Unser Seminar erfüllt diese Anforderung für die regelmäßige jährliche Sicherheitsunterweisung.