Personalfachkaufmann IHK - Berufsbegleitend - Hybrid - m/w/d
Bachelor-Niveau (DQR 6)

Fachkaufleute

Geprüfte Personalfachkaufleute IHK können in den Unternehmen als Personalreferenten bzw. Personalleiter eingesetzt werden. Als Funktionsspezialisten sind Sie Berater und Dienstleister für die Mitarbeiter und die Geschäftsführung. Sie verantworten administrative und operative Aufgaben. Darüber hinaus werden Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in den Bereichen Personalpolitik, -planung, -marketing, -controlling sowie Personal- und Organisationsentwicklung gefordert. Die Grundlagen der Aktivitäten im Personalwesen sind letztlich rechtliche Bestimmungen, die es einzuhalten gilt. Der Praxisstudiengang ist handlungsorientiert entsprechend der komplexen Tätigkeits- und Aufgabenbereiche in der Praxis der Personalarbeit aufgebaut.

Dieser Praxisstudiengang richtet sich an Mitarbeiter mit kaufmännischer Berufsausbildung oder erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann, Mitarbeiter aus Personalabteilungen.

- Beratung und Begleitung von qualifizierten Prozessen
- Beherrschen von operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit
- Mitgestalten von Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, -planung und -marketing
- Übernehmen von verantwortlichen Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und Auszeichnung durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen

1. Personalarbeit organisieren und durchführen
- Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
- Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
- Prozesse im Personalwesen gestalten
- Projekte planen und durchführen
- Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
- Beraten und Fachgespräche führen
- Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
- Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden

2. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
- Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
- Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
- Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
-Sozialversicherungsrecht anwenden
- Sozialleistungen des Betriebes gestalten
- Personalbeschaffung durchführen
- Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten

3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
- Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen
- Personalwirtschaftliche Ziele
- Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln

4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern
- Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern
- Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen
- Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen
- Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten
- Betriebliche Arbeitsformen mit gestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen

Präsentation und Fachgespräch
Bitte beachten Sie, dass die mündliche Prüfung „Präsentation und Fachgespräch“ erst drei bis vier Monate nach dem Lehrgangsende, wenn alle schriftlichen Prüfungen mit mindestens ausreichenden Leistungen erbracht wurden, abgelegt werden kann.

bis 6 Wochen vor Kursbeginn; kurzfristige Anmeldungen nach Rücksprache möglich

Die Ausbildereignungsprüfung (AdA) ist Zulassungsvoraussetzung der Prüfung und muss bis zur letzten Prüfungsleistung nachgewiesen werden. Die Vorbereitung auf die AdA-Prüfung ist nicht Teil des Praxisstudiengangs. Auf Wunsch wird mit der Anmeldung zum Praxisstudiengang ein Platz in unseren AdA-Lehrgängen reserviert.

Hybrider Unterricht kombiniert die Vorteile des klassischen Präsenzunterrichts, wie z.B. die unmittelbare Kommunikation mit dem Dozenten oder dem direkten Austausch mit den anderen Teilnehmern, sowie den Vorzügen des Online-Unterrichts. Denn gerade bei längerfristigen, berufsbegleitenden Maßnahme ist es den Teilnehmern nicht immer möglich, pünktlich vor Ort zu sein. Manchmal dauert es im Job etwas länger, man ist gesundheitlich etwas angeschlagen oder winterliche Straßenverhältnisse verlängern die Anfahrt.

Bei den hybriden Angeboten können Sie vor jedem Unterrichtstermin entscheiden, ob Sie den Unterricht vor Ort mit dem Dozierenden besuchen oder im virtuellen Klassenzimmer teilnehmen. Durch die technische Ausstattung in unseren Lehrsälen sind Sie auch online mittendrin im Geschehen. Sie können und sollen jederzeit mit dem Dozenten und den Mitschülern interagieren.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl auf 16 Personen beschränkt ist. Der erste Unterrichtstag findet in Präsenz statt.

- Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Personalfachkaufmann oder Geprüfte Personalfachkauffrau“.

Die englischsprachige Übersetzung lautet Bachelor Professional of Human Resources Management (CCI). Diese Zeugnisübersetzung erleichtert die Vergleichbarkeit deutscher Abschlüsse im Ausland, verleiht aber keinen neuen bzw. zusätzlichen Titel.

Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Bei förderfähigen Prüfungslehrgängen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangskosten. Für den verbleibenden restlichen Betrag wird Ihnen ein zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie darauf noch einmal einen Nachlass von 50%.

Meister-Bonus
Nach Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Fachkaufmann, operativer Professional, dem Betriebswirt oder Technischen Industriemanager unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit dem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus schafft die Bayerische Staatsregierung den Anreiz sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von aktuell 2.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.

Weitere Informationen zu den staatlichen Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei unseren Weiterbildungsberater/-innen.

ca. 12 Monate


Teilzeit

Regensburg

2422302001

23.04.2024 - 27.03.2025

Dienstag, Donnerstag, 14-tägig Samstag (8:00-13:00 Uhr) und eine Vollzeitwoche (Hybrid)

Regensburg

2422302002

19.11.2024 - 02.10.2025

Dienstag, Donnerstag ,14-tägig Samstag (8:00-13:00 Uhr) und eine Vollzeitwoche (Hybrid)

ca. 420 Unterrichtsstunden

3950,00 €

(zzgl. Lernmittelgebühr, Prüfungsgebühr)

Nr. 23220MA025

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Die nächsten Termine

Regensburg

23.04.2024 - 27.03.2025, 18:00 - 21:15 Uhr,
Dienstag, Donnerstag, 14-tägig Samstag (8:00-13:00 Uhr) und eine Vollzeitwoche (Hybrid)

Regensburg

19.11.2024 - 02.10.2025, 18:00 - 21:15 Uhr,
Dienstag, Donnerstag ,14-tägig Samstag (8:00-13:00 Uhr) und eine Vollzeitwoche (Hybrid)

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